Thematisch eingeordnet
FRIST · VEROEFFENTLICHT
Neue Lebensmittelregeln gelten in der Schweiz seit August 2026
Die neuen Regeln stärken deinen Gesundheits- und Täuschungsschutz. Aktualisiert werden unter anderem Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel sowie Vorgaben für Aroma- und Zusatzstoffe und die Desinfektion von Badewasser.
Das Wichtigste zuerst
Was bedeutet das für dich?
Was ändert sich konkret?
Für dich bedeutet das einen gestärkten Gesundheits- und Täuschungsschutz. Aktualisierte Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel sowie Vorgaben für Aroma- und Zusatzstoffe betreffen Lebensmittel; außerdem werden die Vorgaben zur Desinfektion von Badewasser aktualisiert. Die Schweizer Regeln bleiben damit auf dem Stand der EU. Wegen Übergangsfristen wird die Umstellung schrittweise sichtbar.
Musst du jetzt etwas tun?
Nein. Du musst nichts beantragen, prüfen oder ändern.
- Gültig seit
- 01.08.2026
- Zuletzt geprüft
- 15.08.2026
Wer muss die Änderung umsetzen?
Umsetzen müssen die Änderung Lebensmittelhersteller, Importeure, Händler sowie Betreiber öffentlich zugänglicher Bäder in der Schweiz.
Verwendete Quellen
Hier kannst du die Angaben selbst nachlesen. Primärquellen stehen zuerst.
- BLV – Neuerungen im Lebensmittelrecht per 1. August 2026 Amtliche Primärquelle · abgerufen 15.08.2026 01:44
Qualität der Information
Durch Primärquelle belegt
Die maßgeblichen Angaben sind auf eine amtliche oder direkt verantwortliche Quelle zurückgeführt.
- Quellen
- 1
- Primärquellen
- 1
- Geprüfte Aussagen
- 1
- Offene Konflikte
- 0